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WAS SIE NOCH WISSEN SOLLTEN – AUSFALLGEBÜHR
Liebe Patientin, lieber Patient,
wir nehmen uns Zeit für Sie. Wenn Ihnen Mal was dazwischenkommt, bitten wir Sie, uns bis 24 Stunden vorher Bescheid zu sagen.
Wir haben Anspruch auf die Vergütung eines Termins, der von einem Patienten nicht wahrgenommen wurde. Das ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Patienten und Therapeut nach den Paragraphen 611ff. BGB, im Speziellen aus Paragraph 615 BGB wegen Abnahmeverzugs des Patienten und bei Betriebsrisiko.
Wenn Sie 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin absagen, wird keine Ausfallgebühr fällig. Geschieht dies nicht und können wir zudem den entstandenen freien Termin nicht einem anderen Patienten anbieten und damit die Terminlücke besetzen, müssen Sie die Ausfallgebühr bezahlen.
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